Flugplanaufgabe bei grenzüberschreitenden Segelflügen in Österreich

Ich muß zugeben, das Thema hat mich überrascht, weil ich meine Frühjahrsvorbereitung nur auf die Luftraumänderungen in Österreich konzentriert hatte.

Tatsache ist offenbar, daß für grenzüberschreitende Flüge (auch Segelflüge!) von Österreich nach Slowenien (-> Karawanken) und nach Italien (-> Südseitendreiecke) Flugpläne aufgegeben werden müssen (Flüge von Deutschland, Tschechien und der Schweiz nach Österreich sind von der Flugplanpflicht ausgenommen).

Das war eigentlich schon immer so, nur hat sich halt keiner drum gekümmert – vermutlich weil es „nur“ eine Ordnungswidrigkeit war.

Das hat sich jetzt geändert. Das Ganze hat nun Gesetzeskraft, d.h. es drohen keine Bußgelder mehr (angeblich bis zu 10.000 €), sondern Knast (na ja, Übertreibung macht anschaulich 🙂 ) oder doch zumindest eine Strafe, verbunden mit dem entsprechenden juristischen Status „Vorbestraft“.

Das will nun nicht jeder haben; auch ist zumindest unklar, wieweit der Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ trägt. Deswegen habe ich ein paar Informationen zusammenzutragen, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:

Einstiegspunkt war – nach einem Hinweis von Manfred Schneider – die Diskussion über das Thema auf segelflug.de . Für den Zugriff auf das Forum muss man einen Benutzerzugang für ‚forum.segelflug.de‘ haben. Den m.E. wichtigsten Beitrag habe ich mit dem Einverständnis des Verfassers hier auf ‚www.alpenflugzentrum.de‘ bereitgestellt.

Nun habe ich es als Urlaubssegelflieger nie für möglich gehalten, daß ich mal einen Flugplan erstellen können muss. Ganz hilfreich hierfür ist eine Veröffentlichung vom Fliegermagazin zusammen mit der DFS (ab Seite 26). Ebenfalls eine gute Hilfe ist die Seite von Stephan Spall vom Flugplatz Wertheim.

Die harten Fakten zum Thema „Flugplan erstellen“ gibt schließlich die „NfL I 168 / 12“ der DFS sowie das Dokument „LO_ENR_1_10_en“ der AustroControl.  Schließlich habe ich auch noch eine PDF-Version des Flugplanformulars der DFS. (Stand 14.März 2015, keine Aktualisierung. Gültig sind die jeweils aktuellen Dokumente und Vorschriften der DFS).

Flugplan_V1 Als Beispiel für einen Flugplan habe ich meinen letztjährigen Flug vom 8.Juni gewählt – mein erster Südseitenflug von Unterwössen aus. Ich habe gemäß den obigen Informationsquellen einen Flugplan erstellt und bei der DFS angefragt, ob sie den Flugplan „korrekturlesen“ würden – sie haben es ausnahmsweise tatsächlich gemacht!

Besonders interessant finde ich hier die Verwendung von EUROCONTROL-Wegpunkten zur Annäherung der geplanten Flugroute. Glücklicherweise sind diese Wegpunkte – wie offenbar alle Luftfahrtdokumentation der Eurocontrol – kostenfrei verfügbar, Anmeldung bei der European AIS Database genügt. Hier finden sich die Wegpunkte unter (beispielsweise für Österreich) „Austria(LO)/Civil/EN/AIP/ENR/ENR 4.4 NAME-CODE DESIGNATORS FOR SIGNIFICANT POINTS“.

Mittels OCR-Software und einem kleinen Perl-Script habe ich die Wegpunkte für Österreich, Italien und Slowenien in das SeeYou-CUP-Format überführt.

Flugplan_08Jun2014
Mit diesen Wegpunkten, den ICAO-Kürzeln für die Flugplätze und den Hinweisen der DFS habe ich dann die abschließende Version meines Beispiel-Flugplans entworfen. Ein paar Worte zur Erklärung:

Der Flugplan ist für das Flugzeug „D-9532“ [Feld 7] für einen VFR-Flug der allgemeinen Luftfahrt („V“ wie VFR, „G“ wie General Aviation) [Feld 8].